Langzeitpflege

In Belgien können behinderte oder ältere Menschen, die besondere Unterstützung oder Langzeitpflege benötigen, die für diesen Zweck vorgesehenen Leistungen beanspruchen.

Es handelt sich um:

  • Eingliederungsbeihilfe (EB): föderale Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen zum Ausgleich der Mehrkosten, die sich aus der fehlenden oder verminderten Eigenständigkeit ergeben;
  • die in der föderalen obligatorischen Leistungsversicherung vorgesehene Beihilfe „Hilfe Dritter“;
  • Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) in der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Beihilfe für Menschen mit Behinderungen zum Ausgleich der Mehrkosten, die sich aus der fehlenden oder verminderten Selbstständigkeit ergeben;
  • Leistungen des flämischen Sozialschutzsystems (Vlaamse Sociale Bescherming);
    • Pflegebudget für stark pflegebedürftige Personen: Nichtmedizinische Hilfe und Unterstützung nichtmedizinischer Art, die einer Person mit eingeschränkter Autonomie in einem stationären, halbstationären oder ambulanten Umfeld von Dritten gewährt wird;
    • Pflegebudget für Menschen mit Behinderungen: Die Beihilfe, die Menschen mit einer anerkannten Behinderung und einem begrenzten Hilfebedarf gewährt wird. Das Budget kann frei für benötigte Hilfe verwendet werden: häusliche Pflege, Tagespflege, Beratung, Kauf von Dienstleistungsgutscheinen, gemeinschaftliche Pflege;
    • Pflegebudget für pflegebedürftige ältere Menschen: Ausgleich der Mehrkosten, die durch fehlende oder verminderte Eigenständigkeit entstehen. Dieses Budget ersetzt die BUB für Personen, die in der Flämischen Region leben;
  • Budget für die persönliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen, das vom wallonischen Sozialschutzsystem bereitgestellt wird;
  • Sachleistungen des Sozialschutzes jeder der föderalen Einheiten für ältere Personen und Personen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen (z. B. Pflege und Unterbringung in Altersheimen, Tagesstätten, Unterbringung in psychiatrischen Pflegeheimen usw.).

Obligatorische föderale Versicherung für Gesundheitspflege und -leistungen

Für den Anspruch auf eine Pauschalbeihilfe „Hilfe Dritter“ gelten die folgenden Bedingungen:

  • Sie sind seit mehr als drei Monaten als Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Bereich der Kranken- und Invaliditätsversicherung anerkanntermaßen arbeitsunfähig;
  • Sie weisen einen Mindestverlust an Eigenständigkeit auf, der Sie daran hindert, bestimmte tägliche Aufgaben ohne die Hilfe eines Dritten zu erledigen;
  • Sie leben nicht in einem Alten- oder Pflegeheim.

Eingliederungsbeihilfe

Um das tägliche Leben einer Person mit einer Behinderung zu erleichtern, sind oft kostspielige Anpassungen notwendig (wie z. B. ein motorisierter Rollstuhl, ergonomische Küchengeräte oder eine spezielle Ausstattung für das Badezimmer). Um zur Deckung dieser zusätzlichen Kosten beizutragen, können Sie eine Eingliederungsbeihilfe (EB) beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihre Behinderung wurde von einem anerkannten Kontrollarzt diagnostiziert;
  • Ihr Einkommen und das Ihrer Partnerin/Ihres Partners überschreiten ein bestimmtes Maximum nicht;
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt und nicht älter als 65 Jahre;
  • Sie sind im Bevölkerungsregister gemeldet;
  • Sie haben Ihren Wohnort in Belgien und wohnen auch tatsächlich dort.

Weitere Informationen über die EB finden Sie auf der Seite 'Eingliederungsbeihilfe' des Portals der Sozialen Sicherheit.

Beihilfe zur Unterstützung von Betagten

Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind und Schwierigkeiten mit Ihren täglichen Aktivitäten haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB). Diese Leistung ist identisch mit der Eingliederungsbeihilfe, ist aber für Personen ab 65 Jahren bestimmt. Sie können die Leistung frühestens an Ihrem 65. Geburtstag beantragen. Neben dieser Altersvoraussetzung müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Wallonie, in Brüssel oder in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und leben dort auch tatsächlich;
  • Ihre Behinderung wurde von einem anerkannten Kontrollarzt bestätigt;
  • Ihr Einkommen und das Ihres Partners überschreitet bestimmte Grenzen nicht;
  • Sie sind im Bevölkerungsregister gemeldet;

Weitere Informationen über die EB finden Sie auf der Seite 'Beihilfe zur Unterstützung von Betagten' des Portals der Sozialen Sicherheit.

Der flämische Sozialschutz in der Flämischen Region

Der flämische Sozialschutz (auf Niederländisch) ist ein Paket von Beihilfen und Finanzierungssystemen im Bereich der Langzeitpflege innerhalb der Flämischen Gemeinschaft.

Jeder Versicherte ist verpflichtet, einen Beitrag zu zahlen. Damit werden die Pflegebudgets und die Beihilfen für die Altenhilfe finanziert.

Um Anspruch auf diesen Schutz zu haben, muss der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre in der Flämischen Region oder der Region Brüssel-Hauptstadt gewohnt haben. In Brüssel ansässige Personen sind jedoch nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet. Darüber hinaus muss der Begünstigte je nach Beihilfe eine anerkannte Behinderung haben, mindestens 65 Jahre alt sein oder eine verminderte Eigenständigkeit aufweisen (ab 7 Punkten auf der Skala der Eigenständigkeit). Die medizinischen Untersuchungen in Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen für ältere Menschen werden momentan noch auf föderaler Ebene durchgeführt.

Sozialschutz in der Wallonischen Region

Um Anspruch auf den wallonischen Sozialschutz (Sachleistungen - auf Französisch) zu haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz im Territorium der französischsprachigen Wallonischen Region haben. Um das Budget für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie verschiedene Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen oder einer Person mit belgischer Staatsangehörigkeit gleichgestellt sein oder seit 5 Jahren ununterbrochen in Belgien wohnen;
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz im Territorium der französischsprachigen Wallonie haben (d. h. in einer der wallonischen Gemeinden mit Ausnahme der 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft);
  • Sie müssen weniger als 65 Jahre alt sein, wenn Sie Ihr erstes Beihilfeersuchen stellen;
  • Sie müssen eine Behinderung haben.

Brüsseler Sozialschutz in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt

Um Anspruch auf den Brüsseler Sozialschutz (auf Französisch) zu haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz im Territorium der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt haben.

Sozialschutz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Um das Budget für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie verschiedene Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen oder einer Person mit belgischer Staatsangehörigkeit gleichgestellt sein oder seit 5 Jahren ununterbrochen in Belgien wohnen;
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz im Territorium der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben;
  • Sie müssen weniger als 65 Jahre alt sein, wenn Sie Ihr erstes Hilfeersuchen stellen;
  • Sie müssen eine Behinderung haben.

Obligatorische föderale Versicherung für Gesundheitspflege und -leistungen

Sie beantragen den Pauschalbetrag bei der Krankenkasse. In Belgien zahlen die Krankenkassen die Gesundheitsleistungen und die Zulagen. 

Dies ist ab dem vierten Monat der Arbeitsunfähigkeit möglich. Die beratende Ärztin oder der beratende Arzt der Krankenkasse beurteilt den Grad Ihres Verlustes der Eigenständigkeit.

Die pauschale Beihilfe wird von der Krankenkasse zusammen mit der Arbeitsunfähigkeitsleistung gezahlt.

Eingliederungsbeihilfe

Einen entsprechenden Antrag der Eingliederungsbeihilfe können Sie über die Seite 'Eingliederungsbeihilfe' der Website des FÖD Soziale Sicherheit - GD Personen mit Behinderung einreichen.

Der Grad der Eigenständigkeit wird in der Regel anhand einer medizinischen Untersuchung ermittelt. Auf dieser Grundlage wird die Höhe der Beihilfe, auf die Sie Anspruch haben, berechnet. Diese Leistung kann mit einer Einkommensersatzleistung kombiniert werden. Bei der Berechnung des Beitrags wird das Einkommen des Antragstellers und seines Partners berücksichtigt, wenn diese eine Familie bilden.

Beihilfe zur Unterstützung von Betagten

Um diese Zulage in Anspruch nehmen zu können, muss ein Online-Antrag über die Seite 'Beihilfe zur Unterstützung von Betagten' auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit gestellt werden.

Der Grad der Eigenständigkeit wird in der Regel anhand einer medizinischen Untersuchung ermittelt. Auf dieser Grundlage wird die Höhe der Beihilfe, auf die Sie Anspruch haben, berechnet. Bei der Berechnung der Beihilfe wird das Einkommen des Antragstellers und seines Partners berücksichtigt, wenn diese eine Familie bilden.

Personen, die in der Wallonie (bis zum 31.12.2020) oder in Brüssel wohnen, müssen immer eine Leistung zur Unterstützung älterer Menschen beim FÖD Soziale Sicherheit beantragen.

Seit 2016 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die BUB zuständig. Sie finanziert die BUB, aber das Verwaltungsverfahren wird wie bisher vom FÖD Soziale Sicherheit durchgeführt.

Der flämische Sozialschutz

Pflegebudget für schwer pflegebedürftige Menschen

Schwer pflegebedürftige Menschen, die anerkanntermaßen in hohem Maße auf häusliche Pflege angewiesen sind, können ein Pflegebudget beantragen. Ältere Menschen, die in einem Alten- und Pflegeheim, einem Seniorenheim oder einem psychiatrischen Pflegeheim untergebracht sind, können den gleichen Betrag erhalten. Um diese Zulage in Anspruch nehmen zu können, muss ein Online-Antrag über die Seite 'Zorgbudget voor zwaar zorgbehoevenden' der Website der flämischen sozialen Sicherheit gestellt werden.

Pflegebudget für Menschen mit Behinderungen

Das Pflegebudget für Menschen mit Behinderungen, auch Basisunterstützungsbudget (BOB) genannt, ist eine flämische Beihilfe für Menschen mit einer anerkannten Behinderung und einem begrenzten Pflegebedarf. Der Betrag kann frei für die Unterstützung, die benötigt wird, ausgegeben werden. Es handelt sich um Unterstützung für: häusliche Pflege, Tagesbetreuung, Beratung, Kauf von Dienstleistungsgutscheinen, informelle Betreuung usw. Dazu ist es nicht notwendig, einen Antrag zu stellen. Die Zuteilung erfolgt automatisch.

Das Pflegebudget für pflegebedürftige ältere Menschen

Das Pflegebudget für pflegebedürftige ältere Menschen (auf Niederländisch) (über 65 Jahre) kann je nach Einkommen und Schweregrad der Pflege variieren.

Der wallonische Sozialschutz

Für weitere Informationen über die Langzeitpflegedienste in der französischsprachigen Wallonischen Region und die damit verbundenen Antragsverfahren besuchen Sie bitte die Website der wallonischen sozialen Sicherheit (auf Französisch).

Brüsseler Sozialschutz

Für weitere Informationen über Dienstleistungen im Bereich der Langzeitpflege Region Brüssel Hauptstadt und die damit verbundenen Antragsverfahren besuchen Sie bitte die Website der Brüsseler Sozialschutz (auf Französisch).

Sozialschutz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Für weitere Informationen über die Langzeitpflege in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die damit verbundenen Antragsverfahren besuchen Sie bitte die Website der sozialen Sicherheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

    Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit

    Generaldirektion Menschen mit Behinderungen

    Boulevard du Jardin Botanique/Kruidtuinlaan 50, Bfk. 150 - 1000 Brüssel

    Tel.: 0800 98 799 (aus dem Ausland - kostenpflichtig: +32 2 528 69 99)

    Webseite: www.handicap.belgium.be

    Flämischer Sozialschutz

    Übersicht der Pflegekassen für den Sozialschutz in Flandern (auf Niederländisch)

    Sozialschutz in der Wallonie

    Übersicht der Versicherungsgesellschaften für den Sozialschutz in der Wallonie (auf Französisch)

    Sozialschutz in Brüssel

    Übersicht der Versicherungsgesellschaften für den Sozialschutz in Brüssel (auf Französisch)

    Sozialschutz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Gospertstrasse 1
    4700 Eupen

    Tel.: +32 (0)87 59 63 00

    Webseite: www.ostbelgienlive.be